Bei der Abklärung von kindlichen Sprachentwicklungsstörungen ist der Ausschluss einer Hörstörung notwendig. Entsprechende Diagnostik kann in der Praxis durchgeführt werden. Um das Ausmaß der Sprachentwicklungsverzögerung zu erkennen, sind gezielte standardisierte Sprachteste notwendig.
In Zusammenarbeit mit niedergelassenen Logopädinnen und Logopäden kann dann eine gezielte Therapie bzw. Fördermaßnahme eingeleitet werden.
Immer wieder erlebe ich durch gut gemeinte externe Beratung verunsicherte Eltern bezüglich der Sprachentwicklung der Kinder. Durch einfache, nicht belastende Untersuchungen lässt sich diese Situation oft schnell klären.
Funktionelle und organische Stimmstörungen können mit der Schallspektrographie und der Stimmfeldmessung erfasst werden.
Unterstützt durch die Stroboskopie bzw. Videostroboskopie ist eine Diagnostik organischer und funktioneller Stimmstörungen möglich.
Jede länger als zwei Wochen anhaltende Heiserkeit erfordert der fachärztlichen Abklärung. Nur so können Frühformen des Kehlkopfkrebs erkannt und behandelt werden.